Seit Anfang Januar gelten in der Schweiz neue Regeln zu Berichts- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf ESG-Angelegenheiten gemäss Obligationenrecht (Art. 964bis-septies). Die im indirekten Gegenvorschlag zur Konzerninitiative formulierten «Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt» stellen neue Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf ihre Berichterstattung zu CO2-Emissionen. Zur Erreichung der Klimaziele von Paris werden Unternehmen in Zukunft stärker in die Verantwortung genommen als bisher.
Die Bestimmungen sehen unter anderem wichtige Neuerungen in zentralen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereichen vor, die bei der Regelung zur nichtfinanziellen Berichterstattung enthalten ist. Sie basiert auf der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung, wurde an das Schweizer Recht angepasst und umfasst die Themenbereiche Umwelt (darin vor allem den Umgang mit den CO2-Emissionen), Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.
So ist beispielsweise offenzulegen, wie ressourcenschonend Produkte hergestellt werden. Zu gleichen Teilen wird betrachtet, welchen gesellschaftlichen Beitrag ein Unternehmen leistet – beginnend bei den eigenen Mitarbeitern bis zur Unterstützung sozialer Projekte. Auch bezieht die Offenlegung zur Nachhaltigkeit alle Akteure einer Lieferkette mit ein, vom Herstellungs- bis zum Entsorgungsprozess.
In der Schweiz dürften etwa 250 Betriebe direkt betroffen sein.
Das Gesetz sieht vor, dass Firmen die in einem Geschäftsjahr verursachten CO2-Emissionen berichten und darlegen müssen, wie sie bis 2050 Klimaneutralität erreichen wollen. Damit ein Unternehmen der Berichterstattungspflicht unterliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Doch nicht nur solche großen Organisationen werden von der Berichterstattungspflicht betroffen sein. Wer die neuen Bestimmungen umsetzen muss, wird dabei höchstwahrscheinlich Lieferanten und Partner bevorzugen, die ebenfalls ihre CO2-Emissionen messen und ein Net-Zero Ziel verfolgen.
Will ein Unternehmen nachhaltiger agieren, muss es alle Bereiche, Prozesse und umweltschädigenden Faktoren seines Daseins beleuchten. IT spielt hierbei eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Als CIO können Sie schon heute einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten – indem Sie klimaeffiziente Rechenzentren wählen und/oder für das eigene Rechenzentrum auf Strom aus erneuerbaren Energien drängen. Auch die langjährige Nutzung Ihrer Soft- und Hardware ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz!
Ein Klimakiller ist der kurze Lebenszyklus von Computern, Servern und anderer Hardware. In der IT werden diese Geräte nur drei bis maximal fünf Jahre genutzt. Eine Praxis, die dringend auf den Prüfstand muss! Denn allein die Herstellung eines Desktop PCs mit HDD verursacht Treibhausgasemissionen in Höhe von 346,9 kg CO2. Ein Notebook immer noch 311,1 kg CO2.
Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens nach Prakash, Siddharth; Antony, Florian; Graulich, Kathrin; Köhler, A. R.; Liu, Ran (2016)
Die Entsorgung ist hier noch gar nicht mitgedacht.
Sie setzt die in den Geräten verbauten seltenen Erden, Schwermetalle und natürlich Plastik frei. In der Gesamtbilanz – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Nutzung bis zum Recycling – beträgt der CO2-Fußabdruck eines PCs fast das Doppelte seiner Herstellungsemissionen: rund 700 Kilogramm CO2.
Software-bedingte Obsoleszenz nennen es Fachleute, wenn teure Notebooks, Desktop-PCs oder Tablets entsorgt werden, lang bevor sie funktionale oder materialbedingte Schwächen aufweisen. Der Grund dafür: Software bestimmt die Nutzungsdauer der Hardware.
Mit jedem Software-Upgrade verändern sich meist auch die Systemanforderungen. Das Betriebssystem Microsoft Windows 10 beispielsweise benötigt im Vergleich zu seinem Vorgänger Windows 95 etwa 40 Mal mehr Prozessorleistung, 250 Mal so viel Arbeitsspeicherkapazität und 320 Mal so viel Festplattenplatz. Die Ansprüche neuer Software zwingen zu immer neueren und teureren Hardware-Anschaffungen.
Hier kommt gebrauchte Software ins Spiel. Sobald die neueste Version einer On-Premises-Lizenz auf den Markt kommt, ist ihr Vorgänger nur noch gebraucht erhältlich. Das macht die Vorgänger-Version allerdings nicht obsolet. Im Gegenteil.
Die Lizenzoptimierer von VENDOSOFT haben es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in ihrer Lizenzierung mit neuer und gebrauchter Microsoft-Software optimal zu beraten – einerseits über die enorme Kostenersparnis.
Denn Gebrauchtsoftware liegt 50 bis 80 Prozent unter dem Neupreis und kommt auch im Vergleich zu Cloud-Abonnements deutlich günstiger.
Andererseits tragen gebrauchte Lizenzen wie oben beschrieben zu einer längeren Verwendung der Hardware bei. Sie leisten damit einen echten Beitrag zum Ressourcenschutz und zum verantwortungsvollen, zukunftsorientierten Handeln eines Unternehmens. Das kann ab 2024 zum wichtigen Faktor bei der Wahl eines Dienstleisters oder Produktanbieters werden.
Von Ihren Lizenzoptimierern der VENDOSOFT GmbH!
Joyce Studier, Microsoft SAM Professional & Microsoft Licensing Professional