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News zu Gebrauchtsoftware von VENDOSOFT

Geänderte Lizenzbestimmungen für Microsoft-SA-Verträge

28. Mai 2020

VENDOSOFT nimmt Stellung zu geänderten Lizenzbestimmungen

Kürzlich hat Microsoft die Produktbestimmungen für Volumen-Lizenzverträge angepasst. Dies scheint Teil einer Kampagne, in der der Software-Händler mit Vergünstigungen beim Umstieg von Software-Assurance-Verträgen auf Cloud-Produkte lockt. Was wie ein gutes Angebot klingt, schreibt Cloud-willigen Unternehmen bei näherem Hinsehen vor, dass sie neben der Software Assurance auch die «alten» On-Premises-Lizenzen behalten müssen.

IT-Fachmagazine wie manageIT, IT Business und ChannelPartner haben das Thema bereits aufgegriffen und VENDOSOFT um Stellungnahme gebeten.


Bedenken über geänderte Lizenzbestimmungen für Microsoft-SA-Verträge

«Um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen für diejenigen unserer Kunden, von denen wir gebrauchte Microsoft-Lizenzen aus Software-Assurance-Verträgen beziehen, lassen wir bereits prüfen, ob die neuen Produktbestimmungen rechtlich Bestand haben», beruhigt VENDOSOFT-Geschäftsführer Björn Orth.

Bedenken äußert der Lizenzprofi insbesondere hinsichtlich dieser Punkte:

  • Ist eine einseitige Änderung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch Microsoft während laufender Geschäftsbeziehungen überhaupt zulässig?
  • Gibt es kartellrechtliche Einwände bei einer derartigen Kopplung von On-Premise- und Miet-Lizenzen?
  • Stehen die Änderungen geltender Rechtsprechung entgegen (beispielsweise in Form einer unangemessenen Benachteiligung von Vertragspartnern durch die AGBs oder weichen die AGBs gar von gesetzlichen Regelungen ab)

Orth sieht gute Chancen, dass die neuen Klauseln aufgrund von Intransparenz und Unangemessenheit als unwirksam erklärt werden.

Nicht verunsichern lassen

Bis zu ihrer Klärung werden die o.g. Fragen vermutlich eine gewisse Verunsicherung bei Unternehmen aufwerfen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre SA-Lizenzen beim Gang in die Cloud zu veräußern. Orth empfiehlt allerdings, sich nicht verunsichern zu lassen. Denn wohlgemerkt betreffen die geänderten Lizenzbestimmungen nur Microsoft-SA-Verträge. Auf alle anderen Lizenzmodelle hat die Regelung keinen Einfluss. «Scheuen Sie nicht dem Griff zum Telefon und rufen Sie uns an!», rät er Unternehmen, die Microsoft-Lizenzen veräußern möchten.

Die VENDOSOFT-Lizenzexperten stehen für Ihre Fragen rund um den Kauf und Verkauf gebrauchter Software (auch aus SA-Verträgen) bereit! 

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