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Für den Handel mit gebrauchter Software gelten innerhalb der EU und des EWR klare rechtliche Vorgaben. Seit im Herbst 2017 second-hand Software auf den deutschen Markt gekommen ist, deren Ursprung nach Kanada führt, kochen bei Anwendern und Interessenten längst widerlegte Unsicherheiten wieder hoch.
Wie ist damit umzugehen und was können Käufer von Gebrauchtsoftware tun, um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen?
Antwort gibt ein Beitrag des Fachmagazins IT-Management (01/02/2018). Darin erläutert VENDOSOFT-Geschäftsführer Björn Orth, warum eine Offenlegung der Rechtekette weder juristisch verlangt wird, noch ein Garant dafür ist, dass Käufer die Rechtmäßigkeit gebrauchter Lizenzen erkennen. Dafür, so Björn Orth, stehen seriöse Gebrauchtsoftware-Händler in der Pflicht.
Als einer der führenden Reseller von used Software in Deutschland bedient sich die VENDOSOFT GmbH derselben Verfahren wie Hersteller Microsoft:
Microsoft lässt seine Software-Audits durch Wirtschaftsprüfer vornehmen und eine Hersteller-konforme Lizenzierung durch diese bestätigen. Dementsprechend garantieren unabhängige Wirtschaftsprüfer gegenüber VENDOSOFT-Kunden die Korrektheit der angebotenen Lizenzen und deren Rechtekette.
„Beim Ankauf gebrauchter Lizenzen bestehen wir auf einer Offenlegung aller notwendigen Daten der Vorbesitzer; diese wiederum legen wir unabhängigen Wirtschaftsprüfern offen“, erklärt Orth den Vorgang. Ein Verfahren, das sich bewährt hat – schließlich führt es VENDOSOFT-Kunden regelmäßig durch die Plausibilisierungsprozesse von Microsoft.
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