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Im Januar diesen Jahres erhielten Partner und Kunden ein offizielles Schreiben von Microsoft Deutschland. Darin ging es um den Kauf günstiger Computerprogramme im Internet und auf dem Zweitmarkt. Das Microsoft Statement zu gebrauchter Software zeigt, dass sich der Hersteller dem Thema second hand Software mehr und mehr öffnet. Es erläutert Kunden und Interessenten, worauf zu achten ist, um unseriöse Angebote zu erkennen und Hersteller-konform lizenziert zu sein.
Vollständiges LCA-Statement lesen
Als Gebrauchtsoftware-Händler begrüßt die VENDOSOFT GmbH das Microsoft Statement zu gebrauchter Software.
Eine Passage jedoch enthält es, die die geltende Rechtsprechung anders auslegt:
Unter Punkt 4 erläutert Microsoft: «Alle Kopien der Vorerwerber müssen zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht worden sein. Um das zu klären, muss man alle Vorerwerber kennen!» Das klingt nach einer Forderung zur Offenlegung der Rechtekette. Die ist im Gebrauchtsoftware-Handel umstritten.
VENDOSOFT zählt zu den Resellern, die sich an die aktuellste Rechtssprechung zu diesem Thema halten und die sensiblen Daten der Vorbesitzer nicht bekannt geben.
Dazu Geschäftsführer Björn Orth: «Im August 2016 hat das Oberlandesgericht Hamburg festgestellt, dass Nutzern gebrauchter Softwarelizenzen bestimmte Informationen zum Umfang ihrer Berechtigung erbracht werden müssen. Die Rechtekette zählt nicht dazu.» (nachzulesen unter AZ 5 W 36/16) .
Diese Bewertung bestätigte das Landesgericht Hamburg in einer mündlichen Verhandlung (AZ 406 HKO 148/16).
Statt einer Offenlegung der Daten des Lizenz-Vorbesitzers gegenüber Kunden legt VENDOSOFT gegenüber unabhängigen Wirtschaftsprüfern offen. Diese bestätigen VENDOSOFT-Kunden die Korrektheit der erworbenen Lizenzen. Der Gebrauchtsoftware-Händler bedient sich damit derselben Verfahren wie Microsoft: Auch für Microsoft führen Wirtschaftsprüfer die Audits durch und bestätigen die herstellerkonforme Lizenzierung.
Laut Orth verfügten die IT-Verantwortlichen in den Unternehmen in der Regel nicht über eine ausreichend lizenzrechtliche Expertise zur Überprüfung rechtssicherer Gebrauchtsoftware. «Diesen Service – und die damit verbundenen Kosten – übernehmen wir für unsere Kunden.»
Als Microsoft Partner garantiert VENDOSOFT die Rechtmäßigkeit seiner gehandelten Software und legt die Rechtekette im Zweifelsfall gegenüber einem Gericht offen. Somit ist die Forderung im genannten Microsoft Statement obsolet. Kein Kunde gebrauchter Software muss die Vorerwerber seiner Lizenzen kennen!
Rechtsprechung zu gebrauchter Software
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