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News zu Gebrauchtsoftware von VENDOSOFT

IT-DAILY.NET: Lizenz zum Sparen

4. September 2017

Gebrauchte Software bietet die Lizenz zum Sparen. Die Zustimmung in Unternehmen ist fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Liberalisierung des Gebrauchtsoftware- Handels entsprechend groß. Warum die Vorteile und Einsparungen dennoch nicht voll ausgeschöpft werden und was es zu beachten gilt, erläutert die online-Ausgabe des Fachmagazins IT-Management, IT-Daily.net, in seiner heutigen Ausgabe (4.9.2017).

Am Beispiel eines mittelständischen Pharmaunternehmens wird deutlich, welche (unnötigen!) Vorbehalte es unter IT-Leitern in puncto gebrauchte Software noch immer gibt. Nicht nur, wenn es darum geht, Lizenzen aus zweiter Hand einzukaufen. Sondern auch, wenn nicht mehr genutzte Software als brach liegendes Kapital im Unternehmen schlummert.

IT-daily.de räumt in «Die Lizenz zum Sparen» Vorurteile aus

Bedenken, dass Hersteller in den Verkauf mit einbezogen werden müssen – und dies ihren Kunden negativ auslegen – sind der wichtigste Grund, warum Unternehmen lieber auf den Verkauf überschüssiger Software verzichten, als sie in bares Geld umzutauschen.

Zeit, einmal mit Unwahrheiten aufzuräumen, die im World Wide Web über used Software kursieren oder von Herstellern in Umlauf gebracht werden, um IT-Einkäufer zu verunsichern!
IT-daily.net liefert dazu Fakten zur Rechtsprechung des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen:

  • Als oberstes rechtssprechendes Organ der Europäischen Union hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2012 den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für rechtmäßig erklärt.
  • Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online heruntergeladene Software handelt.
  • Die Grundsatzentscheidung des EuGH wurde am 17.07.2013 vom Bundesgerichtshof (BGH) hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen vollumfänglich bestätigt.
  • Auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden, entschied der BGH im Dezember 2014 in einem weiteren Verfahren (Az. I ZR 8/13)
  • In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt.
  • Im März 2016 hat die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster entschieden, dass Gebrauchtsoftware bei Ausschreibungen nicht mehr ausgeschlossen werden darf (Az. VK 1-2/16).

Wollen IT-Verantwortliche brach liegende Lizenzen von Standard-Software veräußern, gibt es laut dem Artikel keinen Grund zu zögern: Der Verkauf ist legal, Software-Hersteller müssen über ein solches Vorhaben nicht informiert werden, denn es gilt der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Demnach kann der Urheber nur beim ersten Verkauf eines Vervielfältigungsstückes seiner Software bestimmen, wie er dieses verbreitet.

Mit gebrauchter Software sicher durchs Audit

Auf die größte Sorge des IT-Leiters aus o.g. Pharmaunternehmen geht der Artikel ausführlich ein: „Ich trage die Verantwortung dafür, dass unsere Firma herstellerkonform lizenziert ist. Kämen wir durch den Kauf oder Verkauf von gebrauchten Lizenzen nicht durch ein Hersteller-Audit , wäre der Schaden vermutlich höher als der Gewinn.“

Verständlich, dass Unternehmen dieses Risiko scheuen, versteht Björn Orth, Geschäftsführer der auf den Handel mit Gebrauchtsoftware spezialisierten VENDOSOFT GmbH.  Doch mit einem seriösen Partner verlieren Software-Audits ihren Schrecken – auch wenn gebrauchte Lizenzen im Einsatz sind.
«In den unzähligen Fällen, in denen wir unseren Kunden bei einem Audit zur Seite standen, ist es kein einziges Mal zu einer Nachzahlung oder Anzeige gekommen“, berichtet Orth.
VENDOSOFT übernimmt für seine Kunden die Verhandlungen mit den Rechtsabteilungen bei Microsoft und Adobe!

So selbstbewusst, glaubt IT-daily.net, tritt nur gegen die Giganten der Softwarebranche an, wer sich seiner Sache sicher ist.
Das sind wir, da alle rechtlichen Anforderungen an den Kauf und Verkauf gebrauchter Software erfüllt oder gar übererfüllt werden.

VENDOSOFT-Kunden erhalten mit jeder Software-Lieferung u.a.:

  • Lieferschein & Rechnung
  • Installationsdatenträger
  • Bestätigung über den ordnungsgemäßen Erwerb der Software durch den oder die Erstkäufer
  • Bestätigung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Deinstallation der Lizenzen bei den Vorbesitzern

Informieren Sie sich ausführlich über gebrauchte Software: KAUFEN und VERKAUFEN

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